Frankfurts Richtlinien für Wettbewerbe

Manuel Pestalozzi
9. 4月 2021
Das Hochhaus-Projekt „The Spin“ ist trotz Architekturwettbewerb bislang ein Stein des Anstoßes. (Visualisierung: Groß & Partner)

Die Frankfurter Allgemeine berichtet, dass die Veröffentlichung des Siegerentwurfs für den sich inzwischen im Bau befindlichen Büro- und Hotelturm „Spin“ am Güterplatz im Gallus ein verheerendes Echo ausgelöst hatte – obwohl ein Preisgericht das Projekt von Hadi Teherani Architects zum Sieger auserkoren hatte. Ähnliches gebe es auch beim „Flare of Frankfurt“ auf dem Grundstück des früheren Rundschau-Hauses neben dem Eschenheimer Turm zu berichten, dessen Wettbewerb vom selben Büro aus Hamburg gewonnen wurde. Das Bauwerk vermöge in dieser sensiblen Umgebung ästhetisch nicht zu überzeugen.

Diese Meinung wird anscheinend auch von Frankfurts Stadtplanungsamt geteilt. Die FAZ hat in Erfahrung gebracht, dass das Planungsdezernat die „Richtlinien für Architektenwettbewerbe“ überarbeitet. Die Rede ist von einer 27 Seiten starken Leitlinie, verfasst von der Bauaufsicht und dem Stadtplanungsamt. Sie soll in den nächsten Wochen veröffentlicht werden und beruht auf den Richtlinien für Planungswettbewerbe des Bundesbauministeriums und der Bundesarchitektenkammer. Die Stadt will damit einen stärkeren Einfluss auf die „Qualität“ ausüben können, beispielsweise über Änderungen in Bebauungsplänen, die vor allem große Projekte gelegentlich erfordern. Dann könne man Bauherren dazu zu verpflichten, bei ihren Vorhaben mehrere Architekten mit einer konkurrierenden Planung zu beauftragen. Allerdings fand eine solche Planung bei den bemängelten Projekten ja statt.

In der neuen Leitlinie wird festgeschrieben, dass die Teilnehmer*innen des Wettbewerbs bis zum Ende anonym bleiben sollen. Stadt und Auslober*innen sollen sich gemeinsam über die Rahmenbedingungen des Verfahrens abstimmen: Gutachterverfahren, Realisierungs- und Ideenwettbewerbe, Verfahren mit offenem oder geschlossenem Teilnehmer*innenfeld, einer oder mehreren Phasen.

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