Foto © Stefan Müller
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Polizeirevier

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Standort
Achern
Jahr
2012

Die Gliederung des Gebäudes entspricht den präzisen Vorgaben des Nutzers. Neben der Polizeiwache im Erdgeschoss sind die funktionalen Bereiche für die Verwaltung in den oberen Geschossen angeordnet. Typologisch ist das Haus eine zweibündige Anlage. Die Besonderheit besteht darin, dass das Erdgeschoss bis auf den Bereich der Wache, um ein halbes Geschoss angehoben wurde. Dadurch konnten umfangreiche Sicherungsmaßnahmen an den Fenstern und dem Gebäude entfallen. Das Haus wird im Stadtraum in mehrerer Hinsicht wahrnehmbar. Das Gebäude wurde nach den Kriterien der Energieeinsparverordnung in der Fassung 2009 erstellt. Um höchsten energetischen Anforderungen gerecht zu werden, wurde es mit einer zweischaligen Außenwand errichtet. Die äußere Schale ist als Klinkervorsatzschale mit Luftschicht und tragender inneren Schale ausgeführt. Die Wertigkeit des Innenausbaus entspricht den Anforderungen an den Neubau von Polizeigebäuden dieser Nutzung und Größenordnung. Es wurde ein wesentlicher Augenmerk darauf gelegt, dass die zum Einsatz kommenden Materialien und die Farbgebungen den erhöhten Anforderungen an ein Polizeirevier gerecht werden und einen vernünftigen Alterungsprozess erlauben. Die Gewahrsamsräume sind in Richtung Hof angeordnet und von diesem zugänglich. Sie besitzen eine indirekte Lichtführung über den sie erschließenden Flur hinweg und entsprechen in ihrer spartanischen Ausstattung den für diese Räume geforderten Ausstattungsmerkmalen. Mit dem neuen Haus für das Polizeirevier in Achern wurde an einer sensiblen städtebaulichen Stelle ein öffentliches Gebäude angeordnet, welches zur Beruhigung der umgebenden Baustruktur beiträgt. Die Größe und Form des Gebäudes leitet sich aus seinen Funktionen ab, die letztlich auch in wirtschaftlicher Hinsicht zu einem kompakten Baukörper führen. Durch die besondere Materialwahl des Klinkers in der Fassade und dessen Einsatz mit vor- und zurückspringenden Schichten wurde eine feine Ziselierung am Gebäude vorgenommen, die dem Anspruch an ein öffentliches Haus gerecht wird.

Bauherr
Vermögen und Bau, Amt Freiburg

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