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Katinka Corts
22. Januar 2019
Kein Sieger – nach der Entscheidung der Vergabekammer muss das Verhandlungsverfahren wiederholt werden (Grafik: world-architects / Bilder: Auer Weber; Henn; Wulf Architekten)

Im Oktober vergangenen Jahres erhielt Henn den Zuschlag, den Kulturpalast Gasteig südöstlich von Münchens Altstadt zu sanieren. Die Mitbewerber Auer Weber Architekten und wulf Architekten reichten eine Rüge ein, also bevor der Stadtrat die Entscheidung des Gremiums bestätigt hatte. Nach der Prüfung der Vergabe für die Generalsanierung des Gasteigs gab die Vergabekammer Südbayern den klagenden Architekturbüros weitgehend Recht und entschied, dass "das Vergabeverfahren [...] in den Stand nach Beendigung des Realisierungswettbewerbs zurückzuversetzen" und das "Verhandlungsverfahren unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Vergabekammer zu wiederholen" sei. Gegen die Entscheidung der Vergabekammer kann Einspruch erheben, wer sich dem Beschluss nicht fügen möchte.

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